Krieg in der Ukraine - Aufnahme unbegleiteter MInderjähriger in Berlin

Für die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger, die aus der Ukraine geflohen sind, ist in Berlin die Senatsverwaltung für Jugend zuständig und nimmt diese in Obhut. Die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) für alle unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten befindet sich in der Prinzregentenstr. 24, 10715 Berlin. Die Einrichtung ist rund um die Uhr geöffnet und organisiert die unverzügliche Aufnahme und Unterbringung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche, die alleine unterwegs sind, sollten an die Clearingstelle verwiesen werden oder dort hingebracht werden. Auch die Polizei unterstützt dabei. Weitere Informationen und ein Merkblatt in Ukrainisch gibt es hier!

Minderjährige, die ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte nach Berlin kommen, erhalten eine:n Vormund:in, wenn kein ausreichender Kontakt zu den Eltern besteht. akinda sucht, schult, vermittelt und begleitet Ehrenamtliche, die eine Einzelvormundschaft übernehmen wollen. Wer sich für diese anspruchsvolle Aufgabe interesssiert, meldet sich bitte bei uns!

Nach  Angaben der Senatsverwaltung für Jugend werden unterdessen täglich zwischen 15 und 20 unbegleitete Minderjährige in Berlin registriet. Alle Kinder und Jugendliche konnten bisher versorgt werden. Einige von ihnen sind noch bei Freunden und/oder Verwandten untergebracht. Die Informations- und Prognoselage über die zu erwartenden Zahlen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine ist aber sehr unübersichtlich. Alle unbegleiteten Minderjährigen können derzeit in der Erstaufnahme in der Prinzregentenstr. 24, 10715 Berlin aufgenommen werden. Die Einrichtung ist rund um die Uhr geöffnet und organisiert die unverzügliche Aufnahme und Unterbringung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen.

 Am Hauptbahnhof und an anderen Ankunftsstellen in Berlin haben die Mitarbeitende des UMF-Bereiches der Senatsverwaltung für Jugend insbesondere die koordinierenden Personen im Arrival Support über das Verfahren zur Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen informiert und sind zum Teil auch mit vor Ort.

XENION e.V. tritt in einer Erklärung vom 21. März 2022 dafür ein, dass Menschenrechte am Gebot der Unteilbarkeit orientiert werden müssen: "Die Unterscheidung in Geflüchtete, die unseren Schutz und unsere Solidarität verdienen und solche, die davon ausgegrenzt werden, ist inakzeptabel. Unsere Arbeit und unsere Angebote gelten diskriminierungsfrei und unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus allen sogenannten besonders schutzbedürftigen Menschen, die laut Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) einen erhöhten Bedarf und Anspruch auf umfassende Versorgung haben.”

(Stand: 21.3.2022)

Zurück
Zurück

Neuer Koalitionsvertrag im Land Berlin von RotGrünRot – was steht drin für UMF?

Weiter
Weiter

Prozesskostenhilfe im Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten