Für Jugendhilfeträger

Die Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen ist uns bei akinda besonders wichtig. Wir haben deswegen Informationen darüber zusammengestellt, wie bei akinda Vormund:innen ausgewählt, geschult und vermittelt werden.

Die Rolle der Jugendhilfeeinrichtungen

Bei der Vermittlung von unbegleiteten minderjähirgen geflüchteten Jugendlichen in eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft spielen die Jugendhilfeträger eine entscheidende Rolle. Sie sind diejenigen, die mit den Jugendlichen zusammenarbeiten und ihren Alltag begleiten. Ihre Empfehlung ist für die Jugendlichen ein wichtiger Anhaltspunkt, wenn sie sich entscheiden müssen, ob sie eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft möchten, oder in der Amtsvormundschaft verbleiben wollen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit Jugendhilfeträgern ist aus diesem Grund für uns bei akinda besonders wichtig. Wenn Sie möchten, dass Ihre Einrichtung in unser Netzwerk aufgenommen wird, melden Sie sich gerne. Sie können auch unsere monatliche Infomail abbonieren, in der wir aktuelle Informationen rund um unbegleitete minderjährige Geflüchtete und die Themen Flucht und Migration zusammenstellen.

Die Vermittlung einer Einzelvormundschaft

Informieren

Wenn wir durch Sie von Jugendlichen erfahren haben, die sich einen Einzelvormund wünschen oder hierzu gerne Informationen hätte, vereinbaren wir als erstes ein Kennenlerntreffen mit den Jugendlichen. Das Treffen findet in der Regel in Ihrem Beisein und in der Jugendhilfeeinrichtung statt. Dabei erklären wir die Aufgaben einer Vormund:in, den Unterschied zwischen einer Amtsvormundschaft und einer Einzelvormundschaft und die nächsten Schritte zu einer Einzelvormundschaft. Wir stellen darüber hinaus die Begleitung durch akinda vor und klären, welche Unterstützung sich die Jugendlichen wünschen. Anschließend wählen wir eine geeignete Person aus unserem Pool geschulter Ehrenamtlicher aus. Im nächsten Schritt findet ein erstes Kennenlernen statt.

Kennenlernen

Der Kennlernprozess zwischen Jugendlichen und potentieller Vormund:in umfasst in der Regel drei Treffen. Das erste sollte in der Jugendhilfeeinrichtung stattfinden und im Beisein der Betreuer:in. Das zweite und dritte Treffen kann dann außerhalb der Einrichtung und auch ohne Betreuung stattfinden, wenn die Jugendlichen sich damit wohlfühlen. Erst danach entscheiden die Jugendlichen und die potentiellen Einzelvormund:innen unabhängig voneinander, ob sie sich eine Vormundschaft vorstellen können. Sollte sich die Jugendlichen gegen die von uns vorgeschlagene Person entscheiden geht die Suche weiter, bis wir eine passende Person gefunden haben.


Antragstellung

Haben sich beide für eine Vormundschaft entschieden, unterstützt akinda bei der Antragstellung vor dem Familiengericht. Nach ca. zwei Monaten erfolgt dann die Bestallung, d.h. die Ehrenamtlichen werden als Vormund:in eingesetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind sie rechtlich verantwortlich für die Jugendlichen. Die Vormundschaft dauert dann bis zum Erreichen der Volljährigkeit an und kann auch darüber hinaus in eine Patenschaft überführt werden. Während der ganzen Vormundschaft steht akinda den Jugendlichen und Vormund:innen mit Rat und Tat zur Seite, auch für die Jugendhilfeeinrichungen sind wir gern Ansprechpartner.

Weitere Informationen dazu, wie die Ehrenamtlichen geschult werden, sind unter “Vormund:in werden” zu finden. Zusätzlich haben wir hier unser Infoblatt zur Einzelvormundschaft hinterlegt.