2023: Schutzquote für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bei 94,6 %

Auf unsere Anfrage haben wir vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die bundesweite Jahresstatistik 2023 für die Entscheidungen über Asylerstanträge von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus den 10 Hauptherkunftsländern erhalten. Wie schon in den letzten Jahren liegt die „Gesamtschutzquote“ extrem hoch, bei rund 95%. Bei allen Asylantragstellern bundesweit liegt die Quote demgegenüber bei knapp 50%. 2023 haben insgesamt 14.432 UMF einen Asylerstantrag gestellt. Lediglich 5.940 Entscheidungen hat das BAMF getroffen – dies bedeutet einen erheblichen Entscheidungsrückstau und hohe Verfahrensdauer. Die meisten Entscheidungen betreffen „UMF“ aus Afghanistan (2.291) und Syrien (3.228). Alle anderen Herkunftsländer liegen zahlenmäßig weit dahinter, auf Platz 3 die Türkei mit 134 Entscheidungen und einer Schutzquote von nur 8,2%. Afghanische alleinreisende Minderjährige haben fast alle ein Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen, nur 349mal gab es auch Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz. Bei UMF aus Syrien gab es fast immer subsidiären Schutz, 17mal auch eine Flüchtlingsanerkennung. Die Asylzahlen 2023 für UMF sind hier abrufbar.

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Nächster Schulungsdurchgang startet im Juni: Vormund:innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete dringend gesucht!

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Wir verurteilen die beschlossene Reform der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS)