Gesamtschutzquote rückläufig
Die Schutzquote für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMG) im Asylverfahren liegt für 2026 zum Stichtag 30.9. bei nur noch 44,4 %. Zum Vergleich: 2025 lag die Gesamtschutzquote für die zehn Hauptherkunftsländer bei 56,9 %, 2024 noch bei 91,7 %. Der Rückgang ist erheblich. Die Gesamtschutzquote umfasst die behördlichen Entscheidungen über Anerkennung als Asylberechtigte, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz und die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots.
Zahl der Erstanträge drastisch gesunken
In den ersten neun Monaten des Jahres 2026 entschied das BAMF über 3.244 Erstanträge von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus den zehn wichtigsten Herkunftsländern. Im selben Zeitraum wurden jedoch nur 1.403 neue Erstanträge gestellt. Das BAMF konnte somit seinen Bearbeitungsrückstau reduzieren. Die Zahl der Erstanträge ist gegenüber dem Vorjahr drastisch gesunken: Im gesamten Jahr 2025 waren es noch 4.292. Bleibt die Zahl der Erstanträge auf diesem niedrigen Niveau, ist für das Gesamtjahr 2026 mit weit unter 2.000 neuen Anträgen zu rechnen. Das wäre ein Rückgang um fast 60% gegenüber 2025.
Syrien: Weiterhin werden viele Schutzanträge abgelehnt
Für unbegleitete Minderjährige aus Syrien lag die Gesamtschutzquote in den ersten neun Monaten 2026 bei 33,5 %. Von 1.751 Entscheidungen über Erstanträge führten 587 zu einem Schutzstatus. 1.084 Anträge wurden als unbegründet abgelehnt. Damit liegt die Schutzquote zwar deutlich über den 4,3 % des Jahres 2025 – als wegen des Entscheidungsstopps kaum Bescheide ergingen -, bleibt aber weit unter dem Wert von 97,9 % aus dem Jahr 2024 – vor dem Sturz des Assad-Regimes. Die Zahlen zeigen, dass sich die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF gegenüber syrischen Geflüchteten fortsetzt. Die hohe Zahl der Ablehnungen wirft angesichts der weiterhin schwierigen humanitären Lage und der Gefahren für Angehörige gesellschaftlicher und religiöser Minderheiten in Syrien erhebliche Fragen auf. Die politische Zukunft des Landes ist und bleibt unsicher. Ein zweisprachiges Merkblatt zur rechtlichen Situation hier lebender junger Gefflüchteter aus Syrien findet ihr hier!
Afghanistan: Schutzquote fällt weiter
Auch für unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan haben sich die Schutzchancen weiter verschlechtert. Die Gesamtschutzquote lag in den ersten neun Monaten 2026 bei nur noch 53,5 %. Von 441 Entscheidungen über Erstanträge führten 236 zu einem Schutzstatus; 196 Anträge wurden abgelehnt. 2025 hatte die Gesamtschutzquote noch 71,1 % betragen, 2024 waren es 95,6 %. Der Rückgang setzt sich damit fort. Die Zahlen passen zu der restriktiveren Entscheidungspraxis des BAMF, nach der insbesondere als „robust“ eingeschätzte Antragsteller zunehmend keinen Schutz mehr erhalten. Dabei sagt eine solche Einschätzung nichts darüber aus, ob ein junger Mensch bei einer Rückkehr tatsächlich vor Verfolgung oder anderen Gefahren geschützt wäre. Mehr Informationen zur aktuellen Rechtslage für afghanische Geflüchtete gibt es hier.
Somalia: Hohe Schutzquote – Türkei kaum Chancen im Asylverfahren
Deutlich besser stehen die Chancen für unbegleitete Minderjährige aus Somalia. Ihre Gesamtschutzquote lag in den ersten neun Monaten 2026 bei 80,5 %. Mit 658 Erstanträgen sind UMG aus Somalia auch zahlenmäßig die aktuell größte Gruppe. Auch aus dem Sudan kamen viele Antragsteller zu einem Schutzstatus: Die Quote betrug 84,6 %. Allerdings beruht dieser Wert auf lediglich 26 Entscheidungen und ist deshalb nur eingeschränkt aussagekräftig.
Besonders gering blieben die Schutzchancen für Minderjährige aus der Türkei: Von 156 Entscheidungen führten lediglich acht zu einem Schutzstatus. Die Gesamtschutzquote betrug 5,1 %
Viele nationale Abschiebungsverbote bei UMG aus Guinea und Gambia
Bei unbegleiteten Minderjährigen aus Guinea lag die Schutzquote bei 40,0 %, bei Gambia bei 37,1 %, bei Angola bei 32,1 % und bei Äthiopien bei 41,2 %. Zumeist ist hier ein nationales Abschiebungsverbot zugesprochen worden.
Die offizielle BAMF-Statistik der 10 Hauptherkunftsländer gibt es hier zum Download.