Sprachförderung für neu zugewanderte Schüler:innen – wichtiger Hinweis für Vormund:innen und Pat:innen
In einer aktuellen parlamentarischen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus ging es um die Frage, wie Berlin die sprachliche Bildung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen stärkt. Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 1. Oktober 2025 enthält einige interessante Punkte – vor allem einen, den Ehrenamtliche unbedingt kennen sollten:
Schüler:innen, die aus Willkommensklassen in das Regelsystem übergegangen sind, haben Anspruch auf einen sprachbedingten Nachteilsausgleich. Dieser besteht aus verlängerter Bearbeitungszeit und der Möglichkeit, ein zweisprachiges Wörterbuch bei Klassenarbeiten zu nutzen.
Das ist wichtig zu wissen, damit Vormund:innen und Pat:innen in den Schulen ihrer Mündel darauf achten können, dass dieser Nachteilsausgleich auch tatsächlich gewährt wird.
Darüber hinaus kündigt die Bildungsverwaltung an,
eine verbindliche Lernausgangsdiagnostik für Sprach- und Fachkenntnisse in allen Jahrgangsstufen einzuführen,
Lehrkräfte durch das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung (BLiQ) gezielt fortzubilden,
und Angebote zur Alphabetisierung und Sprachförderung auch beim Übergang in Ausbildung oder Berufsvorbereitung weiter auszubauen.
Die vollständige Anfrage und Antwort können hier nachgelesen werden:
👉 Drucksache 19/23842 – Sprachliche Bildung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher fördern (PDF)